Inselkammer Immobilien


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Geschäftsbedingungen der Firma GIS Inselkammer Immobilien

Die Angebote, Nachweise und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme des Angebotes gelten diese Bedingungen als angenommen. Ein Maklervertrag mit uns kann formfrei abgeschlossen werden. Er wird dadurch begründet, daß die von uns unter Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Tätigkeit angenommene Leistung in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch bei mündlich oder telefonisch angenommenen Angeboten.

Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich.
Irrtum, Zwischenverkauf und Auslassungen bleiben vorbehalten.

Tätigkeit auch jeweils für den anderen Vertragspartner ist gestattet.

Die Provision wird mit Beurkundung fällig und zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag, gleich welcher Art, zustandekommt. Dies gilt für alle Verträge, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen. Hierbei ist ohne Bedeutung, wann der Vertrag zustandekommt.
Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Angebotsempfänger von dem Eigentümer des nachgewiesenen Objektes ein in dessen Eigentum stehendes anderes Objekt von diesem erwirbt.
Eine Mitwirkung der Firma GIS an Verhandlungen oder Vertragsabschlüssen ist nicht Voraussetzung für das Entstehen und Fälligwerden des Provisionsanspruchs. Bei Zustandekommen eines Vertrages ist der Angebotsempfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Der Anspruch auf Provision bleibt auch bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag erlischt oder angefochten wird bzw. nicht erfüllt wird.

Der Angebotsempfänger kann sich nur auf Vorkenntnis berufen, wenn er uns unverzüglich - spätestens binnen 3 Tagen - nach Erhalt des Angebots schriftlich und für uns überprüfbar mitteilt, daß ihm das Objekt von dritter Seite bereits angeboten worden ist. Andernfalls gilt der Nachweis des angebotenen Objekts als angenommen. Wird dem Angebotsempfänger ein von der Firma GIS angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist dieser verpflichtet dem Anbietenden gegenüber die durch die Firma GIS erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der von der Firma GIS angebotenen Objekte abzulehnen.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Wir sind zu Nachforschungen nicht verpflichtet, der Kaufinteressent hat alle Angaben vor Vertragsabschluß selbst zu überprüfen.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Sollten Teile dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sollen durch eine angemessene Regelung, mit welcher das wirtschaftlich Gewollte der unwirksamen Regelung möglichst nahe erreicht wird, ersetzt werden.